Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 14. Juni 2025

 

(1) Allgemeines, Geltungsbereich

5STEP (vertreten durch Andreas Steffen, Diplom-Betriebswirt, Strategieberater und zertifizierter systemischer Coach) führt Beratungsprojekte zu Strategie und Wirkungsorientierung, zur Entwicklung von Organisationen, Teams und Führungskräften, individuelles Einzelcoaching und Teamcoaching, Workshops, Trainings und sonstige Veranstaltungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit dem Namen 5STEP durch. 5STEP kann auch für Moderation, Mediation, Keynotes, Impulse und andere Arten von Vorträgen gebucht werden, hierfür gelten ebenfalls diese AGB.

Die Erbringung einzelner Leistungen kann – in Abstimmung mit dem Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) – auch durch qualifizierte freie Mitarbeiter:innen oder Partnerunternehmen von 5STEP erfolgen. Diese arbeiten im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen unter der Verantwortung von 5STEP.

Die von 5STEP abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge (keine Werkverträge), sofern nicht ausdrücklich etwas davon Abweichendes vereinbart wird. Gegenstand eines Vertrages ist die Erbringung der darin vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere schuldet 5STEP kein bestimmtes persönliches oder wirtschaftliches Ergebnis. Jegliche in Beratungs- oder Coachingsituationen gegebenen Informationen, mögliche Stellungnahmen oder Empfehlungen von 5STEP bereiten die unternehmerische resp. persönliche Entscheidung des AG bzw. Klienten (jeweils w/m/d) vor und können diese unterstützen. Sie können und sollen dessen/deren eigenverantwortliches Handeln in keinem Fall ersetzen.

Mit der Beauftragung eines Angebots gelten diese Bedingungen als vom AG angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, falls diese von 5STEP explizit schriftlich bestätigt wurden.

 

(2) Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen

Die Angebote von 5STEP sind freibleibend, Änderungen sind vorbehalten.

(1) Beratungsprojekte: Für alle Angebote zu den unter (1) beschriebenen Leistungen gelten die jeweils darin genannten Honorartarife. Die Rechnungslegung erfolgt bei längerfristigen Projekten bzw. Rahmenvereinbarungen entweder monatlich oder direkt nach erbrachter Leistung. Es gilt ein Zahlungsziel von zehn (10) Tagen nach Rechnungseingang.

(2) Individuelles Coaching: Hierfür gelten die auf 5STEP.org/coaching genannten Tarife. Je nach Auftrag können mengenabhängige Paketpreise oder Rahmentarife vereinbart werden. Im Einzelfall können bei bestimmten institutionellen Kunden (NGO/NPO, gemeinnützige Vereine) oder für private Klient:innen individuelle Honorare festgelegt werden.

 

(3) Mitwirkung des AG bzw. des Klienten / der Klientin

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der AG (als Organisation, Team oder individuelle/r Klient:in) keinesfalls verpflichtet. Sowohl umfassende Veränderungsprozesse durch Organisationsentwicklung wie auch Führungskräfteentwicklung bzw. individuelles Coaching sind jedoch nur bei aktiver Mitwirkung der beteiligten Personen sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Informationen als Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Coaching wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Aktivitäten/Projekten (Workshops, Trainings etc.).

Im Rahmen von Beratungsprojekten oder Entwicklungsprogrammen für Gruppen, Teams und Organisationen werden individuelle Vereinbarungen hinsichtlich der Mitwirkungspflichten des AG getroffen.

Im persönlichen Coaching für Einzelpersonen die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang des Coachings im Sinne des Klienten bzw. der Klientin bestimmend sein.

Der Coach ist berechtigt, das Coaching zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist; insbesondere dann, wenn die Klientin oder der Klient die vorgeschlagenen Coachinginhalte und -methoden verneint.

Auch die Klientin / der Klient hat das Recht, das Coaching zu beenden, falls das Vertrauen zum Coach nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vor dem nächsten vereinbarten Termin – und schriftlich erfolgen.

 

(4) Leistungserbringung & Terminvereinbarung

(1) Beratungsleistungen: In Beratungsprojekten findet die Vereinbarung für gemeinsame Termine zwischen 5STEP und AG mit ausreichendem Vorlauf statt. Für synchrone Aktivitäten können Termine in Präsenz oder als Videokonferenz vereinbart werden. Die Auswahl des passenden Formats erfolgt in Abstimmung mit dem AG unter Berücksichtigung der Zielgruppe, Methodik und technischer Voraussetzungen. Bei asynchronen Beratungsleistungen ist 5STEP frei in der Wahl von Termin und Ort der Leistungserbringung.

(2) Workshops, Trainings und Vorträge: Veranstaltungen wie Workshops, Trainings, Impulse und Keynotes finden in der Regel in den Räumen des AG statt, sofern nicht etwas davon Abweichendes vereinbart wird. Hierbei sind AG und 5STEP bestrebt, einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zu gewährleisten.

(3) Einzelcoaching: Zeit und Ort eines Coachingtermins werden vom jeweiligen 5STEP-Coach und dem/der Klient:in einvernehmlich vereinbart. Dies kann per Mail, telefonisch oder über einen anderen von beiden Parteien genutzten Kanal erfolgen. Einzelcoaching findet in den Räumen von 5STEP (5STEP.org/anfahrt), per Telefon oder als Videokonferenz statt. Ausnahmeregelungen sind im Einzelfall möglich.

(4) Team-/Gruppencoaching: Coaching für Gruppen und Teams kann auch in den Räumlichkeiten des AG stattfinden, sofern diese dafür geeignet sind. Je nach Einzelfall werden Regelungen für dann anfallende Reisezeiten und -kosten des/der Coaches vereinbart.

In allen Fällen verpflichten sich der AG, die weiteren beteiligten Personen bzw. die Klientin / der Klient zu allen vereinbarten Terminen pünktlich zu erscheinen.

 

(5) Absage eines Termins durch den AG

Einzelcoaching: Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Coachingtermins sind bis spätestens zwei (2) Werktage vor diesem Termin möglich und bis dahin kostenfrei. Danach wird das Honorar für die vereinbarte Zeit zu 50 Prozent in Rechnung gestellt. Bei Terminabsage bzw. Verschiebung am selben Tag sowie ebenso bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

Workshops, Trainings und weitere Termine für Organisationsentwicklung, Leadership-Programme, Teamcoachings oder andere Veranstaltungen für den AG: Die Absage oder Terminverschiebung eines Workshops, Trainings oder entsprechender Events im Rahmen von Projekten/Aufträgen ist für den AG bis spätestens drei (3) Wochen vor dem vereinbarten Termin möglich und bis dahin kostenfrei (hinsichtlich der Kosten zur Durchführung/Moderation; Kosten für bereits erfolgte Beratungs- bzw. Konzeptionsleistungen bleiben bestehen). Danach wird das Honorar für die vereinbarte Zeit zu 50 Prozent in Rechnung gestellt. Bei einer Terminabsage bzw. Verschiebung durch den AG weniger als zehn (10) Tage vor dem vereinbarten Datum sowie bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

Offene Veranstaltungen: Bei offenen Veranstaltungsformaten 5STEP (Trainings, Seminare, Impulse sowie anderweitige Fort- und Weiterbildungen) gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Ausschreibung.

(6) Absage eines Termins bzw. Events durch 5STEP

(1) Einzelcoaching: Für den Fall, dass 5STEP einen Coachingtermin aus dringlichen Gründen absagen oder verschieben muss, wird der Klient / die Klientin schnellstmöglich verständigt, um einen Ersatztermin anzubieten. Hierunter fallen vor allem Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichen Gründen entstanden sind. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.

(2) Veranstaltungen für den AG: Sollte ein Workshop, Training oder anderweitiges projektspezifisches Event für den AG aufgrund von Krankheit, Unfall etc. der dafür seitens 5STEP vorgesehenen Person nicht stattfinden können, ist 5STEP zunächst bestrebt, adäquaten personellen Ersatz bereitzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Termin verschoben werden.

(3) Offene Events: Für den Fall, dass die erforderliche Teilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird oder eine Veranstaltung aus anderen Gründen abgesagt werden muss, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer frühestmöglich informiert und erhalten eine ggf. bereits gezahlte Anmeldegebühr zurück. Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

 

(7) Urheberrecht

Angebote, Ausschreibungen, Strategie- und Beratungskonzepte sowie Unterlagen für Trainings/Seminare von 5STEP sowie sonstige Dokumente und Unterlagen sind nach dem Urheberrecht grundsätzlich geschützt.

In Beratungsprojekten und Workshops: Sämtliche für den AG erstellten Unterlagen (Strategiekonzepte, Führungsprinzipien, Workshop- oder Trainingsunterlagen usw.) können vom AG und den dafür zuständigen Mitarbeitenden innerhalb der eigenen Organisation frei verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Organisation bedarf der expliziten schriftliche Genehmigung von 5STEP.

Im persönlichen Coaching: Alle dem Klienten / der Klientin ausgehändigten oder ihm/ihr zugänglich gemachten Unterlagen (Dokumente, Video- oder Audiodateien etc.) sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Dem Klienten ist es ohne explizite schriftliche Genehmigung von 5STEP nicht gestattet, die Unterlagen oder Teile daraus zu vervielfältigen und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist ohne explizite schriftliche Genehmigung von 5STEP untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Bei Förderprojekten: Bei öffentlich geförderten Projekten (wie bspw. Studien oder F&E-Aktivitäten) können abweichende Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung und Veröffentlichung erarbeiteter Inhalte getroffen werden, sofern diese im Projektvertrag oder in der Fördervereinbarung geregelt sind. Eine kommerzielle Zweitverwertung durch Dritte bedarf in jedem Fall der Zustimmung durch 5STEP.

 

(8) Haftung

5STEP verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Wie bei (1) gibt es keine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung bei der Beratung, im Coaching bzw. bei Veranstaltungen, Seminaren, Workshops oder Vorträgen. Eine Haftung wird daher ausgeschlossen.

Der AG bzw. der Klient / die Klientin bestätigt mit der Terminvereinbarung bzw. Anmeldung zu Veranstaltungen, Coachings und Ausbildungen, selbstverantwortlich zu handeln und 5STEP von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen.

Inhouse-Events beim AG: Veranstalter von Workshops, Trainings oder internem Team-Coaching ist immer der institutionelle AG. Die Teilnehmenden haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch 5STEP bzw. den jeweiligen Coach, Moderator oder Dozenten (w/m/d).

Persönliches Coaching: Coaching ist keine Psychotherapie, kann und will diese nicht ersetzen. Der Klient / die Klientin erkennt an, für ihre/seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle verursachte Schäden selbst aufzukommen.

Offene Veranstaltungen von 5STEP: Bei offenen Trainings oder anderen Events dieser Art tritt die Betriebshaftpflichtversicherung von 5STEP im Bedarfsfall in Kraft.

 

(9) Vertraulichkeit

5STEP verpflichtet sich, über alle im Rahmen der jeweiligen Tätigkeit bekannt gewordenen beruflichen, betrieblichen und privaten Angelegenheiten des AG bzw. des Klienten / der Klientin während der Zusammenarbeit wie auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren.

Diese Verpflichtung entfällt, falls die jeweilige durch 5STEP eingesetzte Person (als Berater, Coach, Dozent bzw. Moderator, jeweils w/m/d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

Für die Kommunikation von 5STEP und AG bzw. Klient/Klientin im Internet und insbesondere über die Website von 5STEP gelten die hier beschriebenen Angaben zum Datenschutz: 5step.org/datenschutz.

 

(10) Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

(11) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Berlin, den 14. Juni 2025