Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 17. März 2023

 

(1) Allgemeines, Geltungsbereich

Andreas Steffen, Diplom-Betriebswirt und zertifizierter systemischer Coach (im folgenden Coach oder 5STEP genannt), führt – eigenständig und/oder gemeinsam mit Partnern – Beratung zur Organisationsentwicklung, zur Entwicklung von Führungskräften, individuelles Einzelcoaching und Teamcoaching, Workshops, Seminare, Fort- und Weiterbildungen und sonstige Veranstaltungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit dem Namen 5STEP durch. Er und seine Kolleg:innen/Partner:innen können auch für Moderationen, Mediationen, Keynotes, Impulse und andere Arten von Vorträgen gebucht werden, hierfür gelten ebenfalls diese AGB.

Die von 5STEP abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge (keine Werkverträge), sofern nicht ausdrücklich etwas davon Abweichendes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der darin vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere schuldet der Coach nicht ein bestimmtes persönliches oder wirtschaftliches Ergebnis. Jegliche im Gespräch gegebenen Informationen, mögliche Stellungnahmen oder Empfehlungen des Coaches bereiten die persönliche resp. unternehmerische Entscheidung des Klienten (w/m/d) vor und können diese unterstützen. Sie können und sollen dessen eigenverantwortliches Handeln in keinem Fall ersetzen.

Mit der Beauftrag eines Angebots gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (nachfolgend auch Klient bzw. Klientin genannt) als angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Klienten gelten nur, falls diese von 5STEP explizit schriftlich bestätigt wurden.

 

(2) Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen

Die Angebote sind freibleibend, Änderungen sind vorbehalten.

Für alle Angebote gelten die auf dieser Website genannten Honorare und Kostenrahmen sowie die in einer Veranstaltungsausschreibung genannten Preise. Im Einzelfall können bei institutionellen oder auch privaten Klienten individuelle Honorare festgelegt und ggf. mengenabhängige Paketpreise oder Rahmentarife vereinbart werden.

Das unverbindliche Vorgespräch dauert üblicherweise 30-45 Minuten und erfolgt in der Regel telefonisch oder per Videokonferenz. Darin wird insbesondere der grobe Rahmen des Auftrags besprochen, dadurch erhalten sowohl Klient als auch Coach einen ersten Eindruck von ihrem Gegenüber, um sich jeweils für die Zusammenarbeit zu entscheiden. Wird ein Vorgespräch insbesondere von institutionellen Klienten direkt bei sich vor Ort gewünscht, werden anfallende Anfahrtszeiten und -kosten berechnet.

Coaching-Honorare (auch für telefonisches oder Online-Coaching) sind jeweils direkt nach einer Sitzung fällig, sofern nicht individuell eine andere Form der Abrechnung vereinbart wurde. Der Klient (w/m/d) erhält eine Rechnung und kann den Betrag im Anschluss überweisen. Es gilt ein Zahlungsziel von zehn (10) Tagen nach Rechnungseingang. Für Workshops, Seminare, Vorträge oder Moderationen sowie für Beratungsleistungen werden gleichermaßen Rechnungen direkt nach der Leistungserbringung erstellt. Auch hier gilt das vorab genannte Zahlungsziel von zehn (10) Tagen.

 

(3) Mitwirkung des Klienten / der Klientin

Zu einer aktiven Mitwirkung ist die/der Klient:in (einzeln, als Team oder Organisation) keinesfalls verpflichtet. Ein Coaching ist in den meisten Fällen jedoch nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten (w/m/d) sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden. Auch kann bei Einzelpersonen die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang des Coachings im Sinne des Klienten bestimmend sein.

Der Coach ist berechtigt, das Coaching zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist; insbesondere dann, wenn die Klientin oder der Klient die vorgeschlagenen Coachinginhalte und -methoden verneint.

Auch die Klientin / der Klient hat das Recht, das Coaching zu beenden, falls das Vertrauen zum Coach nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin – und schriftlich erfolgen.

Im Rahmen von Beratungsprojekten oder Entwicklungsprogrammen für Teams und Organisationen werden individuelle Vereinbarungen hinsichtlich der Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin / des Auftraggebers getroffen.

 

(4) Terminvereinbarungen und Anmeldung

Zeit und Ort eines Coachingtermins werden von 5STEP und dem jeweiligen Coach und Klient:in einvernehmlich vereinbart. Dies kann per E-Mail, telefonisch oder über einen anderen von beiden Parteien genutzten Kanal erfolgen.

Einzelcoaching findet i.d.R. in den Räumen von 5STEP, per Telefon oder als Videokonferenz (bspw. Zoom) statt. Im Einzelfall können Ausnahmeregelungen vereinbart werden.

Coaching für Gruppen und Teams kann auch in den Räumlichkeiten des/der Auftraggeber:in stattfinden, sofern diese dafür geeignet sind. Je nach Einzelfall werden Regelungen für dann anfallende Reisezeiten und -kosten des/der Coaches vereinbart.

Die Klientin / der Klient verpflichtet sich zu allen vereinbarten Terminen pünktlich zu erscheinen.

 

(5) Absage eines Coaching-Termins bzw. einer Veranstaltung durch den Klienten / die Klientin

Einzelcoaching: Die Absage oder Terminverschiebung eines Coachings ist bis spätestens drei (3) Werktage (72 Stunden) vor dem Termin möglich und bis dahin kostenfrei. Danach wird das Honorar für die vereinbarte Zeit zu 50 Prozent in Rechnung gestellt. Bei Terminabsage bzw. Terminverschiebung am selben Tag des vereinbarten Coachingtermins sowie ebenso bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

Workshops, Seminare, Leadership-Programme, Teamcoaching-Termine oder Events für Organisationsentwicklung: Die Absage oder Terminverschiebung eines Seminars, Workshops oder Trainings ist bis spätestens drei (3) Wochen vor dem Termin möglich und bis dahin kostenfrei (hinsichtlich der Kosten zur Durchfrührung/Moderation; Kosten für vorangegangene Konzeptionsleistungen bleiben bestehen). Danach wird das Honorar für die vereinbarte Zeit zu 50 Prozent in Rechnung gestellt. Bei einer Terminabsage bzw. Terminverschiebung durch den Kunden / die Kundin weniger als zehn (10) Tage vor dem vereinbarten Datum sowie bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

Bei offenen Veranstaltungen von 5STEP (offene Seminare, Impulse sowie Fort- und Weiterbildungen) gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Ausschreibung.

            

(6) Absage eines Coaching-Termins bzw. einer Veranstaltung durch den Coach

Für den Fall, dass der Coach einen Coaching-Termin oder eine Veranstaltung aus dringlichen Gründen absagen oder verschieben muss, wird der Klient schnellstmöglich verständigt, um einen Ersatztermin anzubieten. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.

Offene Events: Für den Fall, dass die erforderliche Teilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird oder eine Veranstaltung aus anderen Gründen abgesagt werden muss, wird die Klientin / der Klient frühestmöglich informiert und erhält eine ggf. bereits gezahlte Anmeldegebühr zurück. Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

 

(7) Urheberrecht

Angebote, Ausschreibungen, Coaching-, Strategie- und Beratungskonzepte, persönlich erstellte Medien (bspw. CDs, MP3-Dateien, E-Books, Online-Kursunterlagen, Grafiken und Skizzen) sowie sonstige Dokumente und Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt.

Alle dem Klienten ausgehändigten oder ihm zugänglich gemachten Dokumente und Unterlagen, Video- oder Audiodateien, PDFs, E-Books etc. sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Dem Klienten ist es ohne explizite schriftliche Genehmigung von 5STEP nicht gestattet, die Unterlagen oder Teile daraus zu vervielfältigen und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist ohne explizite schriftliche Genehmigung von 5STEP untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Entsprechende Unterlagen, die im Kontext von Workshops oder Seminaren für institutionelle Auftraggeber eingesetzt werden, sollen in dieser Organisation verbleiben. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Organisation bedarf der expliziten schriftliche Genehmigung von 5STEP.

 

(8) Haftung

5STEP verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Wie vorab bei (1) zu Allgemeines und Geltungsbereich beschrieben: Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienst-leistung im Coaching, bei der Beratung bzw. bei Veranstaltungen, Seminaren, Workshops oder Vorträgen gibt es nicht. Eine Haftung wird daher ausgeschlossen.

Der Klient / die Klientin bestätigt mit der Terminvereinbarung bzw. Anmeldung zu Veranstaltungen und Ausbildungen, selbstverantwortlich zu handeln und 5STEP von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Coaching ist keine Psychotherapie und kann & will diese nicht ersetzen. Der Klient / die Klientin erkennt an, für ihre/seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle verursachte Schäden selbst aufzukommen.

Veranstalter von Workshops, Inhouse-Seminaren oder internem Team-Coaching ist immer der Kunde als institutioneller Auftraggeber. Die teilnehmenden Personen haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch 5STEP bzw. den jeweiligen Coach, Moderator oder Dozenten. Bei offenen Seminaren tritt die Betriebshaftpflichtversicherung des Coaches im Bedarfsfall in Kraft.

 

(9) Vertraulichkeit

5STEP verpflichtet sich, über alle im Rahmen der jeweiligen Tätigkeit bekannt gewordenen beruflichen, betrieblichen und privaten Angelegenheiten des Klienten/Auftraggebers während der Zusammenarbeit wie auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren.

Diese Verpflichtung entfällt, falls der jeweilige durch 5STEP eingesetzte Coach, Berater, Dozent bzw. Moderator (w/m/d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

Für die Kommunikation von Coach und Klient bzw. Auftraggeber im Internet und insbesondere über die Website von 5STEP gelten die die hier beschriebenen Angaben zum Datenschutz: https://www.wenigerundmehr.de/datenschutz.

 

(10) Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

(11) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Berlin, den 17. März 2023